Bitte Beachte!
Beim nicht erscheinen zum vereinbarten Behandlungstermin und beim nicht absagen diesen Termin mindestens 48 Stunden vorher, sind wir berechtigt dem Kunden den nicht rechtzeitig abgesagten Termin gemäß § 615 BGB in Rechnung zu stellen. Aktuell gilt bei uns 2G.
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